Zollbestimmungen

Mitbringsel aus dem Urlaub in der EU

 

 

Aus den EU - Ländern dürfen für private Zwecke Waren ohne mengen - und wertmäßige Beschränkungen eingeführt werden.

Ausgenommen hiervon sind Pflanzen, Tiere, neu erworbene Fahrzeuge und Waffen.

Ohne Nachweis des privaten Zwecks gelten folgende Richtmengen:

  Alkohol

 

  10 Liter Spirituosen

  10 Liter Alkopops

  20 Liter Zwischenerzeugnisse (Likörwein, Wermutwein)

  90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

110 Liter Bier


Tabakwaren

 

800 Stück Zigaretten

oder

400 Stück Zigarillos

oder

200 Stück Zigarren

oder

1 KG Rauchtabak


Andere Waren

 

 

10 Kg Kaffee


Kraftstoff

 

Eine Tankfüllung und ein

Reservekanister (10 Liter)

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